Anschlussbewilligung nach Art. 15 NIV bzw. Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nach Art. 14 NIV - Prüfungsvorbereitung
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder instand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder instand stellt, braucht eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI). Für Installationsarbeiten an Anlagen, deren Erstellung spezielle Kenntnisse erfordert (z.B. Hebe- und Förderanlagen), ist eine Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nach Art. 14 der Niederspannungs-Installationsverordnung erforderlich. Unter gewissen Voraussetzungen, die in der NIV geregelt sind, kann die Bewilligung mit einer beim ESTI erfolgreich abgelegten Prüfung erlangt werden.
Bewilligung gemäss Art. 14 NIV
Für Installationsarbeiten an Anlagen, deren Erstellung spezielle Kenntnisse erfordert (z.B. Hebe- und Förderanlagen), ist eine Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nach Art. 14 der Niederspannungs-Installationsverordnung erforderlich.
Bewilligung gemäss Art. 15 NIV
Für das Anschliessen und Auswechseln von fest angeschlossenen elektrischen Erzeugnissen ist eine Anschlussbewilligung nach Art. 15 der Niederspannungs-Installationsverordnung erforderlich.
Unter gewissen Voraussetzungen, die in der NIV geregelt sind, kann die Bewilligung mit einer beim ESTI erfolgreich abgelegten Prüfung erlangt werden.