Das ipso! Haus des Lernens verfügt über eine Stipendienmöglichkeit. Ansonsten sind Ausbildungsbeiträge ans Schulgeld kantonal bzw. kommunal geregelt. Eine vollständige Kostenübernahme durch die öffentliche Hand ist nur dann möglich, wenn die jeweiligen Schuldienste eine Ausbildung im ipso! Haus des Lernens ausdrücklich befürworten. Ein nachträglicher Antrag auf Kostenübernahme ist nicht möglich. Bitte beachten Sie dazu die kantonalen Reglemente der Erziehungsbehörden oder privaten Fonds.