Hier findest du alle Informationen zu den Förderbeiträge. Und wenn du nicht die Möglichkeit hast, deine Aus- oder Weiterbildung zu finanzieren, kann EDUCA SWISS dich unterstützen.
Förderbeiträge HFSV für ipso! Lehrgänge
Die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) regelt die Höhe der Beiträge, die ein Kanton für den Schulbesuch seiner Studierenden leistet.
Voraussetzung
Die Kantone fordern, dass du vor Lehrgangsbeginn mindestens 24 Monate am jeweiligen Wohnsitzkanton angemeldet sein musst, damit du Kantonale Förderbeiträge erhalten kannst. Als Wohnsitzkanton gilt derjenige Kanton, in dem du deinen stipendienrechtlichen Wohnsitz hast.
Nettoverrechnung des Schulgeldes
Bei der ipso! zahlst du nur den Nettopreis. Du musst nicht auf die Rückerstattung der Kantonalen Förderbeiträge warten, denn die ipso! übernimmt für dich die Vorfinanzierung.
Voraussetzung für die Nettoverrechnung ist die fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen (Personalienblatt inkl. Beilagen) sowie die Kostengutsprache durch den Kanton.
Antrag
Bitte lies das «Merkblatt Kantonale Förderbeiträge HFSV» sorgfältig durch und fülle das «Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons» aus. Es ist sehr wichtig, dass du die Bedingungen erfüllst, ansonsten verweigert der Kanton die Auszahlung der Förderbeiträge.
Für das Einreichen des Personalienblatts und der Wohnsitzbestätigung gelten folgende Fristen:
- frühestens drei Monate vor Studienstart
- spätestens 14 Tage vor Studienstart
Ablauf
Die ipso! unterzieht die von dir eingereichten Antragsunterlagen einer ersten Prüfung. Die anschliessende Einreichung der Dokumente an die entsprechenden Kantone übernimmt die ipso!. Die definitive Kostengutsprache wird jeweils durch deinen Wohnsitzkanton erteilt. Die Kantone erteilen keine schriftliche Mitteilung, ob die Kostengutsprache erteilt oder abgelehnt wurde.
HFSV-Beiträge
Die HFSV-Semesterbeiträge werden alle zwei Jahre, jeweils im März, festgelegt. Sie treten jeweils auf das übernächste Studienjahr in Kraft und bleiben für zwei Studienjahre gültig.
Seit März 2020 sind die Beiträge für die Studienjahre 2021/2022 und 2022/2023 bekannt und treten ab 1. August 2021 in Kraft. Die Kantone richten die Beiträge gemäss HFSV-Vereinbarung für maximal sechs Semester aus.
Die HFSV-Beiträge für die Studienjahre 2023/2024 und 2024/2025 treten ab 1. August 2023 in Kraft.
Studiengänge für Höhere Fachschulen | Beitrag Studienjahre 2023/2024 2024/2025 | Beitrag Studienjahre 2025/2026 2026/2027 |
Dipl. Betriebswirtschafter/-in HF | CHF 2'200.00 | CHF 2'200.00 |
Dipl. Elektrotechniker/-in HF | CHF 2'600.00 | CHF 2'600.00 |
Dipl. Gebäudetechniker/-in HF | CHF 2'400.00 | CHF 2'500.00 |
Dipl. Informatiker/-in HF | CHF 2'400.00 | CHF 2'300.00 |
Dipl. Maschinenbautechniker/-in HF | CHF 2'400.00 | CHF 2'400.00 |
Dipl. Systemtechniker/-in HF | CHF 2'700.00 | CHF 2'800.00 |
Dipl. Prozesstechniker/-in HF | CHF 2'400.00 | CHF 2'500.00 |
Dipl. Wirtschaftsinformatiker/-in HF | CHF 2'100.00 | CHF 2'100.00 |
Dipl. Techniker/-in HF Bauplanung (3 Jahre) | CHF 2'100.00 | CHF 2'200.00 |
Dipl. Bewegungspädagog/-in HF | CHF 4'100.00 | in Abklärung |
* pro Semester, gilt für alle Kantone und Fürstentum Lichtenstein.
** Der Studiengang dipl. Betriebswirtschafter/-in HF wird durch das SIB durchgeführt. Weitere Informationen findest du hier.
Hinweis: Informationen über Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen (eidg. Fachausweise und Diplome) vorbereiten, findest du unter Bundesbeiträge.