AGB Raumvermietung der ipso Bildung AG
1. Annullierungskosten
Annullierungen müssen schriftlich der ipso Bildung AG mitgeteilt werden.
Für die Annullierungen werden je nach Vorlaufzeit folgende Kosten in Rechnung gestellt:
1.1. Einzelveranstaltungen bis sieben Termine
• Bis 30 Tage vor der ersten Veranstaltung: CHF 50.00
• Bis 14 Tage vor der ersten Veranstaltung: 50 % des Mietpreises, mindestens CHF 75.00
• Bis 7 Tage vor der ersten Veranstaltung: 100 % des Mietpreises, mindestens CHF 100.00
Bereits entstandene Aufwände für Zusatzdienstleistungen sind in jedem Fall vom Mieter zu tragen.
1.2. Veranstaltungen ab acht Terminen
• Bis 30 Tage vor der ersten Veranstaltung: CHF 300.00
• Bis 14 Tage vor der ersten Veranstaltung: 50 % des Mietpreises
• Bis 7 Tage vor der ersten Veranstaltung: 100 % des Mietpreises
Bereits entstandene Aufwände für Zusatzdienstleistungen sind in jedem Fall vom Mieter zu tragen.
2. Haftung
2.1. Haftung des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellte Infrastruktur und Hilfsmittel mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Er haftet gegenüber dem Vermieter für Beschädigungen und Verluste, die durch den Mieter oder Dritte (Kunden, Referierenden, Teilnehmenden etc.) verursacht werden. Allfällige bestehende Mängel oder während der Veranstaltung entstandene Schäden sind umgehend dem Vermieter zu melden.
2.2. Sauberkeit
Der Mieter übernimmt den gemieteten Raum in gereinigtem Zustand. Die Rückgabe hat in aufgeräumtem Zustand zu erfolgen. Bei starker Verschmutzung wird ein Reinigungszuschlag nach Aufwand verlangt.
2.3. Nutzung
Die Räume dürfen nur für die vom Mieter angegebene Veranstaltung bzw. dem angegebenen Zweck benutzt werden.
3. Preise und Rechnungstellung
Die Preise verstehen sich exklusive MwSt. Das Verbrauchsmaterial sowie Kopien werden separat in Rechnung gestellt.
Bei Zahlungsverzug werden folgende Gebühren erhoben:
Kontoauszug gebührenfrei, 1. Mahnung CHF 10.00, 2. Mahnung CHF 20.00.
Ab der 1. Mahnung werden Verzugszinsen von 5 % erhoben
4. Hausordnung
Die Hausordnung ist zu befolgen. Soweit schriftliche Unterlagen vorhanden sind, werden sie der Mieterin abgegeben.